Wohneigentum - Hasselkus & Haeger Immobilien

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Wohneigentum

Hausverwaltung

Die Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.03.1951.

Zu unseren Grundleistungen gehören u.a. folgende Punkte:

  • Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens

  • Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs

  • Anlage der Instandhaltungsrücklage

  • Regelmäßige Objektbegehungen

  • Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

  • Ausschreibung und Vergabe von Leistungen und Lieferungen

  • Überprüfung von Reparatur-u. Instandsetzungsarbeiten

  • Sachliche und rechnerische Kontrolle von Rechnungen

  • Vorbereitung und Durchführung der jährl. Wohnungseigentümerversammlung inkl. der Protokollierung

  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes sowie deren Abrechnung

  • Durchführung des Mahn-und Klagewesens

  • Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen



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