Wohneigentum
Die Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15.03.1951.
Zu unseren Grundleistungen gehören u.a. folgende Punkte:
Verwaltung des gemeinschaftlichen Vermögens
Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
Anlage der Instandhaltungsrücklage
Regelmäßige Objektbegehungen
Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums in Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
Ausschreibung und Vergabe von Leistungen und Lieferungen
Überprüfung von Reparatur-u. Instandsetzungsarbeiten
Sachliche und rechnerische Kontrolle von Rechnungen
Vorbereitung und Durchführung der jährl. Wohnungseigentümerversammlung inkl. der Protokollierung
Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplanes sowie deren Abrechnung
Durchführung des Mahn-und Klagewesens
Einleitung von Sofortmaßnahmen in Notfällen