Allgemeine Geschäftsbedingungen - Hasselkus & Haeger Immobilien

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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Objektangaben

Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf Informationen des Auftraggebers. Wir übernehmen daher für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben keine Haftung, soweit ein solcher Haftungsausschluss im Rahmen der Rechtsordnung zulässig ist. Die Angebote sind freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Preisänderungen bleiben vorbehalten.


2. Weitergabe von Unterlagen und Informationen

Unsere Angebote und Informationen sind nur für den Kunden/Interessenten bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde/Interessent diese an Dritte weiter und schließt der Dritte aufgrund dessen einen Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Kunde/Interessent zur Zahlung der Provision auf Grundlage dieser Bedingungen. Ein weitergehender Schadenersatzanspriuch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt hiervon unberührt.


3. Benachrichtigung

Ist dem Empfänger des Angebotes die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen, woher die Kenntsnis des Angebotes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss.


4. Provisionsanspruch

Unsere Provision entsteht für die Vermittlung oder den Nachweis eines Objektes/einer Geschäftsgelegenheit oder eines Käufers/Mieters und ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss und zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung. Erfolgt der Abschluss des Vertrags ohne unsere Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Vertrags zu erteilen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, uns eine einfache Abschrift des Vertrags zu überlassen. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der abgegeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge von Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteilnehmer zur Zahlung der Gesamtprovision verpflichtet, bei dem der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt.

5. Maklerprovision/Provisionshöhe

Treffen wir mit dem Verkäufer und dem Käufer eine Provisionsvereinbarung für den Kauf eines Objektes, so ist die Provision hälftig zwischen Verkäufer und Käufer zu teilen. Dies gilt auch, wenn uns nur eine Partei beauftragt hat und die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung der Provision verpflichtet wird. Demnach zahlen Verkäufer und Käufer jeweils eine Provision in Höhe von 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt. vom Kaufpreis. Der Provisionsanspruch gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Maklertätigkeit zustande kommt.

Bei Anmietung von Wohnraum und gewerblicher Räume beträgt die Vermittlungsprovision zwei Monatskaltmieten, zzgl. gesetzl. MwSt., zahlbar vom Auftraggeber.


6. Alleinauftrag

Der Auftraggeber ist während der Vertragslaufzeit nicht berechtigt, weitere Maklerunternehmen oder Dritte zu beauftragen. Interessenten sind an den Auftragnehmer zu verweisen. Sollte der Auftraggeber den Alleinvertretungsanspruch des Auftragnehmers verletzen, indem er während der Vertragslaufzeit einen weiteren Makler oder Dritte beauftragt, verpflichtet er sich dem Auftragnehmer gegenüber zur Zahlung der Maklerprovision in vollem Umfang.


7. Tätigwerden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

8. Energieausweis

Der Auftraggeber stellt uns spätestens mit Beginn der Vermarktung einen gültigen Energieausweis zur Verfügung. Sollten wir wegen unrichtiger oder fehlender Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so sichert uns der Auftraggeber die Schadensfreistellung zu.


9. Datenschutz
Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt.

10. Nebenabreden

Ergänzungen, Änderungen, mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden, die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvorausetzung.


11. Salvatorische Klausel

Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls sich einzelne Vorschriften davon als unwirksam erweisen. Eine unwirksame Bedingung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, so dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.


12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Herzberg am Harz


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