Mietobjekt
Aufgabenbereich bei der Verwaltung von Mietobjekten:
Der Verwalter verpflichtet sich, den Haus-u. Grundbesitz unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwalten, dabei die Interessen des Auftraggebers zu vertreten und die Verwaltung derart zu führen, dass der Haus-u. Grundbeseitz in seinem wirtschaftlichen Bestand erhalten und ordnungsgemäß genutzt wird. Zu den Aufgaben gehören u.a. folgende Punkte:
Abschluss und Kündigung von Mietverträgen sowie die gesamten mündlichen Absprachen und den Schrift-verkehr mit den Mietern.
Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten.
Kontrolle der Zahlungseingänge von Miet-u. Nebenkosten.
Durchführung des Mahn-u. Klagewesens.
Erstellung der jährl. Heiz-u. Nebenkostenabrechnung.
Pünktliche Bezahlung aller den Haus- und Grundbesitz betreffenden Steuern, Abgaben und Lasten.
Den Abschluss, die Kündigung und die Erneuerung von Versicherungsverträgen soweit sie sich auf den Haus-und Grundbesitz beziehen. Die Wahrnehmung aller Rechte aus solchen Verträgen gegenüber den Versicherungsgesellschaften und Dritten.
Vergabe der notwendigen Reparatur-u. Instandsetzungs-arbeiten und sonstigen Sachen, die für den ordnungsgemäßen Gebrauch des Haus-u. Grundbesitzes erforderlich sind.
Die Überprüfung von Rechnungen und sonstigen Belegen vor ihrer Bezahlung auf ihre sachliche und rechnerische Richtigkeit.
Einleiten von Sofortmaßnahmen in Notfällen.
Vertretung des Auftraggebers gegenüber allen Behörden.
Zusammenstellung der Einnahmen-/Ausgabenübersicht und der Jahresabrechnung für den Auftraggeber.